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Rechtliche Hinweise
Hinweise gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) mit Wirkung zum 01. März 2007; Änderung zum 05. Juni 2010.
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Frank & Coll. — Rechtsanwälte - Notarin - Fachanwälte
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Die Zulassung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin besteht für
Alexandra Eichler
Reiner W. Frank

Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte

Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" (Bundesrepublik Deutschland) wurde aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderen Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweilig zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für den Sitz zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer (s. o. unter Zulassung / Aufsichtsbehörde) zuerkannt.
Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesanwaltsordnung (BRAO), der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) für Beauftragungen bis zum 30.06.2004, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für Beauftragungen ab dem 01.07.2004, den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BORA und FAO) sowie der Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) vom 09.03.2000 (BGBI S. 182) law implementing the direktives of the european community pertaining to the frofessional law regulating the legal profession).


Weitere Informationen zu BRAO, BRAGO, BORA und FAO sowie den Wortlaut finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de

Die Bestellung als Notarin besteht für
Rechtsanwältin Alexandra Eichler
Zuständige Aufsichtsbehörde ist der Präsident des Landgerichts Darmstadt, Mathildenplatz 13-15, 64283 Darmstadt.

Berufsrechtlichen Regelungen für Notare
Bundesnotarordnung (BNotO), Beurkundungsgesetz (BeurkG), Kostenordnung (KostO), Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Deutsche Notarordnung (DONot), Richtlinien der Notarkammer Frankfurt am Main. Weitere Informationen, sowie den Wortlaut der Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnotarkammer www.bnotk.de

Berufsregeln/Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,- € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Notare sind aufgrund § 19a BNotO zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000,- € je Versicherungsfall verpflichtet.
Für die Rechtsanwälte und Notare unserer Kanzlei besteht die Berufshaftpflichtversicherung bei: ERGO Versicherung AG, ERGO-Platz 1, 40198 Düsseldorf
Sonstige Hinweise
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