Notare und Schwerpunkte

Im Jahre 1983 wurde Herr Rechtsanwalt Reiner W. Frank zum Notar bestellt und schied Ende Februar 2023 aus Altersgründen aus dem Notaramt aus. Im März 2015 wurde Frau Rechtsanwältin Alexandra Eichler zur Notarin bestellt.

Die Mitarbeiterinnen gewährleisten mit eigenständigem Einsatz und fachlichem Können den reibungslosen Ablauf aller Notariatstätigkeiten.

Ihnen steht für die schnelle Erledigung aller Arbeiten modernste Technik zur Verfügung; der Anschluss an das elektronische Grundbuch, das elektronische Handelsregister und elektronischer Schriftverkehr mit den Gerichten ist eine Selbstverständlichkeit. Beurkundungen sind darüber hinaus auch in englischer Sprache möglich.

Folgende Arbeitsbereiche werden durch die Notare abgedeckt:

Immobilienrecht

  • Grundstückskaufverträge
  • Übergabeverträge
  • Teilungserklärungen nach Wohnungseigentumsgesetz
  • Bauträgerverträge
  • Grundschuld- und Hypothekenbestellungen
Schenkungsverträge

Ehe- und Familienrecht

  • Eheverträge

  • Modifizierte Zugewinngemeinschaft
  • Gütertrennung
  • Scheidungsfolgevereinbarung (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich)
  • Lebenspartnerschaftsverträge

Erbrecht

  • Testamente
  • Gemeinschaftliche Testamente
  • Erbverträge
  • Erbauseinandersetzungen

Vollmachten

  • Generalvollmachten
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Grundstücksveräußerungs- und -erwerbsvollmachten

Gesellschaftsrecht

  • Gründung und Umgestaltung von Gesellschaften (GmbH, OHG, KG)
  • Registeranmeldungen
  • Beurkundung von Versammlungsbeschlüssen
Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften
Abnahme von Eiden und Eidesstattlichen Versicherungen
Erstellen von Vermögensverzeichnissen
Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen
Beratung in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Die Notare gewährleisten

  • unparteiliche Beratung über die rechtliche Tragweite des beabsichtigten Rechtsgeschäftes

  • Erörterung konfliktträchtiger Punkte im Dialog mit den Beteiligten

  • Entwurf des Urkundstextes nach den Vorstellungen der Beteiligten

  • Schutz vor übereilter Bindung bei riskanten Rechtsgeschäften (Warnfunktion) unter anderem durch Vorlesen der Urkunde

  • Vollzug der Urkunde (z.B. Eintragung im Grundbuch bzw. im Handelsregister)