reiner w. frank    
     
Reiner W. Frank   Rechtsanwalt und Notar a.D.
Fachanwalt für Erbrecht
Vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Land- und Oberlandes-gerichten
  • Studium an der Johann-Wolfgang-von-Goethe-Universität in Frankfurt am Main
  • 1979 Zulassung als Rechtsanwalt und Tätigkeit in einer größeren
    Anwaltskanzlei in Offenbach am Main
  • Mai 1981 Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Reiner W. Frank in Dietzenbach
  • 1983-2023 Notar
  • 1993-2023 Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • 1997-2023 Fachanwalt für Familienrecht
  • 2010 Tätigkeit als Dozent in der Referendarausbildung des Landgerichtsbezirks Darmstadt
  • 2008 Ernennung zum Fachanwalt für Erbrecht
     
Tätigkeitsschwerpunkte   Interessenschwerpunkte
  • Arbeitsrecht
  • Ehe- und Familienrecht
  • Erbrecht
 
  • Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
     
Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Frank ist neben der Tätigkeit im Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht überwiegend im Bereich des Immobilien- und Grundstücksrechtes sowie des Handels- und Gesellschaftsrechtes tätig. Dabei kommt die Erfahrung aus der notariellen Tätigkeit - gerade in den komplexen und schwierigen Rechtsgebieten des Erb-, Gesellschafts- und Grundstücksrechts - der anwaltlichen Interessenwahrnehmung zu Gute.
     
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